Bei stabilen Inzidenzzahlen „>50 und <100“ und in Anlehnung an die Interpretation des BTV ergeben sich ab sofort folgende Änderungen:
- Tennis im Freien ist erlaubt für Personen aus max. 2 Haushalten und bis zu einer Gesamtzahl von 5 Personen auf einem Platz (ggf. zuzüglich Trainer, wenn dieser nicht am Spielgeschehen teilnimmt). Training bis zu 25 Personen erlaubt, wenn diese einen negativen Selbst-, Schnell- oder PCR-Test aufweisen.
- Für Doppel gilt, dass wegen der Trennung durch das Netz bei gleichbleibenden Paarungen auf einer Platzhälfte keine Einschränkung und keine Testpflicht mehr vorliegt. (Dies ist eine Auslegung des BTV, über die seitens der bayer. Behörden noch nicht entschieden ist. Der BTV spricht davon, dass man so in einer Grauzone auf eigene Verantwortung spielt.)
- Ab sofort dürfen Duschen und Umkleiden geöffnet werden. Sie dürfen nur von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden. Außerhalb des Duschvorgangs gilt Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person anwesend ist. Ausreichend lüften!
Für den Aufenthalt auf der Anlage gilt ab sofort:
- Die FFP2-Maskenpflicht im Freien bleibt bestehen.
- Beim Aufenthalt an den Tischen der Terrasse (ohne Maske) gilt: Es ist nur ein Hausstand erlaubt außer bei vorliegendem negativem Testergebnis.
Für alle genannten Regelungen gilt, dass „Geimpfte“ und „Genesene“ nicht mitgezählt werden.
Dr. M. Hofmann, Abteilungsleiter