Bei stabilen Inzidenzzahlen unter 50 ergeben sich gemäß der 13. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den zu erwartenden Ausführungen des BLSV und des BTV folgende Änderungen:
- Allgemeine Kontaktbeschränkung: Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet in Gruppen von max. 10 Personen.
- Tennissport im Freien ist erlaubt ohne Personenbegrenzung. Es besteht keine Testpflicht.
- Die Anwesenheit ist weiterhin durch Eintrag in die aushängenden Listen zu dokumentieren.
- Duschen und Umkleiden sind geöffnet. Sie dürfen nur von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden. Außerhalb des Duschvorgangs gilt Maskenpflicht, wenn mehr als eine Person anwesend ist. Ausreichend lüften!
- Bei Aufenthalt auf dem Gelände unter freiem Himmel und auf der Terrasse gilt keine Maskenpflicht mehr. Wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird den Personen das Tragen einer Maske empfohlen.
- Beim Aufenthalt an den Tischen der Terrasse ist die oben genannte allgemeine Kontaktbeschränkung und der Abstand von 1,5 m zu beachten.
Für alle genannten Regelungen gilt, dass „Geimpfte“ und „Genesene“ nicht mitgezählt werden.
Dr. M. Hofmann, Abteilungsleiter